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Allgemeine Auftragsbedingungen
Imprint
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Lukas Diemling
Heuholzstraße 18
A-8502 Lannach
+43 680 5583 556
lukas@diemling.com
VAT Number
ATU72922947
Company Register Court
Landesgericht Steiermark
Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1. Lukas Diemling erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB). Diese AAB gelten für alle Design-Aufträge (kreative Leistungen) zwischen Lukas Diemling und dem Auftraggeber (AG). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie von Lukas Diemling schriftlich bestätigt werden.
1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers bedarf es nicht.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AAB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
1.5. Die Angebote von Lukas Diemling sind freibleibend und unverbindlich.
1.6. Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Überlassung von Designleistungen zu dem vertraglich vereinbarten Zweck.
2. Grundlagen der Zusammenarbeit
2.1. Grundlage jedes Auftrags ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Briefing, dessen Anforderungen von Lukas Diemling zu erfüllen sind. Innerhalb des Briefings besteht Gestaltungsfreiheit.
2.2. Lukas Diemling schafft das Werk eigenverantwortlich, ist jedoch berechtigt, zur Durchführung sachverständige Mitarbeiter oder Kooperationspartner heranzuziehen.
2.3. Eine etwaige Beratung durch Lukas Diemling bezieht sich ausschließlich auf das Fachgebiet Design; die Haftung für den »Rat des Fachmanns« nach ABGB (§ 1299) ist auf dieses Gebiet beschränkt.
2.4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Lukas Diemling alle Unterlagen, Informationen und Anweisungen, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind, zeitgerecht und vollständig zur Verfügung gestellt werden.
3. Urheberrecht und Nutzungsrecht
3.1. Soweit zwischen Auftraggeber und Lukas Diemling nichts Abweichendes vereinbart wurde, räumt Lukas Diemling dem Auftraggeber ein ausschließliches Werknutzungsrecht ein.
3.2. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars und der Nebenkosten das vereinbarte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags geschaffenen Werken in der gelieferten Fassung, für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang.
Wurden über Nutzungszweck und -umfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt der für die Auftragserfüllung erforderliche Mindestumfang. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung erfordert die schriftliche Zustimmung von Lukas Diemling.
3.3. Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde.
3.4. Die dem Auftraggeber eingeräumten Rechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Lukas Diemling an Dritte weitergegeben werden.
3.5. An Entwürfen, Ausarbeitungen und Computerdaten erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum. Im Fall einer Rechtsnachfolge gehen Rechte und Pflichten nur in dem zwischen Lukas Diemling und dem Auftraggeber vereinbarten Umfang über. Eine darüber hinausgehende Nutzung durch den Rechtsnachfolger bedarf der Zustimmung von Lukas Diemling.
3.6. Möchte der Auftraggeber nach Abschluss oder Kündigung eines Projekts die erarbeiteten Konzepte, Ideen oder Werke unverändert weiter nutzen, erfordert dies die Einräumung eines unbeschränkten Nutzungsrechts. Für Änderungen oder Weiterentwicklungen durch Dritte ist zusätzlich das Recht auf Bearbeitung einzuräumen. Die Übergabe offener Daten (z. B. offene Layout- oder Projektdaten) erfordert eine gesonderte Vereinbarung.
4. Entgeltlichkeit von Präsentationen
4.1. Alle Leistungen von Lukas Diemling erfolgen gegen Entgelt. Lediglich die zur Angebotslegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos.
4.2. Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag zur Erbringung einer definierten Leistung. Die Höhe des Präsentationsentgelts ist frei vereinbar und beträgt, sofern nichts anderes festgelegt ist, die Hälfte eines üblichen Gestaltungshonorars gemäß §§ 1004, 1152 ABGB.
4.3. Vergibt der Auftraggeber nach einer Präsentation keinen oder nur einen stark reduzierten Auftrag, steht Lukas Diemling das volle Gestaltungshonorar zu.
4.4. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Nutzungsrechte.
5. Leistung, Fremdleistungen und Produktionsüberwachung
5.1. Zur Erbringung der gewünschten Leistung samt Übergabe der Produktionsdaten gilt eine angemessene Entlohnung als vereinbart. Die Übergabe offener Daten ist nur dann Teil der Leistung, wenn dies schriftlich und gegen zusätzliches Honorar vereinbart wurde.
5.2. Lukas Diemling ist berechtigt, notwendige Nebenleistungen selbst zu erbringen oder im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte zu vergeben.
5.3. Die Koordination und Überwachung der Produktion kann von Lukas Diemling oder externen Produzenten übernommen werden und erfordert einen gesonderten Auftrag gegen Entgelt.
6. Rückgabe und Aufbewahrung
6.1. Der Auftraggeber erhält alle Unterlagen, Entwürfe und Ausarbeitungen zu treuen Händen. Bis zum Erwerb der Nutzungsrechte oder im Ablehnungsfall dürfen keine Kopien oder digitalen Sicherungen angefertigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
6.2. Entwurfsoriginale und Computerdaten sind, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind, auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers an Lukas Diemling zurückzugeben.
7. Haftung
7.1. Lukas Diemling haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit haftet er bis zur Höhe seines Honorars (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer).
7.2. Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Leistungen anzuzeigen. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von Lukas Diemling zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Auftraggeber.
7.3. Für die rechtliche, insbesondere marken-, wettbewerbs- oder verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe übernimmt Lukas Diemling keine Haftung. Ebenso wenig haftet er für vom Auftraggeber freigegebene Texte oder Bilder.
7.4. Soweit Lukas Diemling notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Lukas Diemling.
7.5. Der Auftraggeber garantiert, dass er zur Nutzung aller übergebenen Materialien berechtigt ist, und haftet Lukas Diemling für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars, soweit eine solche zumindest fahrlässig ermöglicht oder geduldet wurde.
8. Namensnennung und Belegmuster
8.1. Lukas Diemling ist gem. § 20 UrhG berechtigt, seinen Namen bzw. sein Logo auf jedem von ihm entworfenen Werk oder Produkt sowie auf Werbemitteln und Veröffentlichungen darüber anzubringen.
8.2. Lukas Diemling behält gem. § 26 UrhG das Recht, Abbildungen der von ihm entworfenen Werke oder Produkte zum Zweck der Eigenwerbung (in gedruckter Form oder online) zu verwenden.
8.3. Bei Druckwerken hat Lukas Diemling Anspruch auf mindestens fünf Belegexemplare; bei dreidimensionalen Objekten auf kostenlose Abbildungen oder Fotos der hergestellten Gegenstände, soweit dies nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
9. Rücktritt und Storno
9.1. Nach Vorlage der Erstpräsentation sind sowohl der Auftraggeber als auch Lukas Diemling berechtigt, ohne Angabe von Gründen vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall ist das Präsentationshonorar gemäß Punkt 4.2 AAB zu bezahlen.
9.2. Storniert der Auftraggeber während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase den Auftrag oder reduziert den Auftragsumfang aus Gründen, die nicht von Lukas Diemling zu vertreten sind, verpflichtet er sich zur Vergütung des Gestaltungshonorars sowie der bis dahin angefallenen Nebenleistungen und Kosten.
9.3. Lukas Diemling ist berechtigt, ein Entgelt für bereitgestellte, aber nicht genutzte Arbeitskapazität sowie für etwaige Schäden in Rechnung zu stellen. Alle Rechte bleiben bei Lukas Diemling.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Jede von diesen AAB abweichende oder sie ergänzende Vereinbarung bedarf der Schriftform.
10.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Lukas Diemling.
Disclaimer
Lukas Diemling übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf dieser Website. Haftungsansprüche gegen Lukas Diemling, die sich auf materielle oder immaterielle Schäden beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen entstehen, sind ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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